Abgeschickt von AdM Michael am 08 Januar, 2007 um 10:51:37
Antwort auf: Dienstbarkeit RAG von Heidi am 29 Dezember, 2006 um 20:21:50:
Vielleicht hilft ja der Link weiter. Interessant waere, wie der Bergschadensverzicht (um den geht es ja scheinbar) zustandegekommen ist. Befand sich das Haus zuvor im Eigentum der DSK? Es ist durchaus gaengige Praxis einen Abschlag auf zukuenftige Schaeden zu zahlen (auch in Form eines sehr guenstigen Kaufpreises)und dann einen Verzicht eintragen zu lassen. Dies kann auch schon bei einem der Voreigentuemer passiert sein, der dann diese Verguenstigung in Anspruch genommen hat. Normalerweise sollte auf einen Bergschadensverzicht beim vor dem Kauf hingewiesen werden, denn er wird ja 'weitergereicht'.
http://www.sprengnetter-online.de/docpdf/Publikationen/WFA298_3-9.pdf