Grundbuch-Eintrag rückgängig machen


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Abgeschickt von Patrik Röhl am 04 September, 2004 um 00:23:43

Hallo

Wir wollen uns In Bildstock/Saarland ein Haus kaufen , in dessen Grundbuch jedoch eine Abfindungserklärung eingetragen ist. Nun wird in diesem Bereich wie wir gehört haben, seit etwa 30 Jahren nicht mehr abgebaut und uns sind auch keine Schäden bekannt. Es soll scheinbar eine Möglichkeit geben, diesen Eintrag wieder aus dem Grundbuch entfernen zu lassen und wir würden gerne wissen an wen man sich wenden muß und wie lange es dauert.

Schöne Grüße

Patrik Röhl


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