Re: Grundbuch-Eintrag rückgängig machen


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Abgeschickt von Daniel Schopphoff / Webmaster am 04 September, 2004 um 15:30:55

Antwort auf: Grundbuch-Eintrag rückgängig machen von Patrik Röhl am 04 September, 2004 um 00:23:43:

Sehr geehrter Herr Röhl !

Ich würde Ihnen in diesem Falle empfehlen, sich an das entsprechende Grundbuchamt zu wenden, wo die Eintragungen ggf. geändert werden können.

Es ist aber ggf. zu beachten, dass der Begünstigte dieses Rechts der Löschung erst zustimmen muss. Daher würde es sich vielleicht anbieten, sich zuerst mit der Bergschadens-Hotline der DSK (sh. weiter unten im Forum) in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichem Glück Auf

Daniel Schopphoff


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